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Datenschutzgesetz und Einverständniskeitserklärung

Geschätzte Klientinnen und Klienten Nun sind von den Sommerferien auch schon drei Wochen vergangen…. Die Sommerferienzeit ist ja immer eine besondere Zeit im Jahr. Wir kommen einmal zum Durchatmen und können den Alltagstrubel gegen ein paar Tage der unbeschwerten Freude und Entspannung eintauschen. Hoffentlich ist das bei Ihnen und Ihren Liebsten auch gelungen. Unser Wochenplaner 2023 hat auf der Rückseite des Wochenblatts die «Weisheit der Woche». So war diese Woche von Papst Johannes Paul XXII. Ein Zitat aus seinen « Zehn Geboten der Gelassenheit» erwähnt.…. Das möchte ich mit Ihnen teilen: «Nur für heute werde ich ein genaues Programm aufstellen. Vielleicht halte ich mich nicht genau daran, aber ich werde es aufsetzen – und ich werde mich vor zwei Übeln hüten: der Hetze und der Unentschlossenheit.» Weiter untern sind die 10 Gebote der Gelassenheit und einige Gedanken von mir dazu zu lesen. Eine Einladung von mir, die Gelassenheit auch im Alltag zu suchen…. Per 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz, nDSG in Kraft. Dies bringt für mich als praktizierende Kinesiologin (Berufsfeld der KomplementärTherapie) einige wichtige Veränderungen mit sich. So braucht es zu meinem eigenen Schutz genügend Zeit um das revidierte Datenschutzgesetz auf meine individuellen Praxisführungsansprüche anzupassen. Wichtig ist es, zu erwähnen, dass das revidierte Datenschutzgesetz mich nicht verpflichtet auf eine verschlüsselte Kommunikationsform zurückzugreifen. Zum Beispiel gilt eine Terminbestätigung via SMS oder WhatApp als unverschlüsselte und nicht datensichere Kommunikationsform. Jedoch verpflichtet mich das revidierte Datenschutzgesetz dazu, sofern ich mich für diese Form des Kommunikationsweges entscheide, vor jeglicher Kommunikation mit Klient*innen deren schriftliche Einverständniserklärung über den nicht verschlüsselten Kommunikationsweg einzuholen. Hierzu bitte ich um Ihre Unterstützung. • Deshalb folgt ein Vordruck an, der diese Einverständniserklärung vorsieht. Für Sie ist es möglich, diesen Vordruck auszufüllen und an mich zurückzusenden ( per Post oder Mail). Desweiteren sieht das revidierte Datenschutzgesetz eine Erklärung zur Datensicherheit vor, die der Therapeut abgeben muss.

• So habe ich eine Datenschutzerklärung für KomplementärTherapeut*innen (DSE) unter der Seite Datenschutzerklärung eingestellt und damit allen zum Lesen zugänglich machen. Ich sende herzliche Grüsse und wünsche noch fröhliche und schöne Sommertage Marlies Horn


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